Bei 12 MWp installierter Leistung kann man in Deutschland von einer kumulierten Jahresproduktion von 12 GWh ausgehen, was in etwa dem Jahresbedarf von 5 000 Einfamilienhäusern entspricht. Die in dem PV-Park erzeugte Energie übersteigt den vor Ort notwendigen Bedarf der 450 Einwohner deutlich – zumindest was den Momentanwert tagsüber betrifft. Nachts dreht sich das Verhältnis um. Weil keine PV-Energie zur Verfügung steht, müssen die lokalen Lasten durch das Netz versorgt werden. Zwischen den beiden Extremen entsteht eine Spreizung, die sich lediglich durch geeignete Regelmechanismen im Stromnetz beherrschen lässt. In Himmighausen erlaubt der Netzbetreiber beispielsweise eine maximale Einspeiseleistung von 12 MW, da das Netz nicht mehr Energie aufnehmen kann. Als Konsequenz der steigenden Volatilität der Netze durch den Zubau von regenerativen Erzeugungsanlagen müssen diese durch den Netzbetreiber steuerbar sein, damit die Netzstabilität sichergestellt ist.
Vor diesem Hintergrund gibt es seit 2019 verbindliche Anwendungsregeln: die VDE AR N 4110 für die Mittelspannung, VDE AR N 4120 für die Hochspannung und VDE AR N 4130 für die Höchstspannung. Diese besagt, dass sich die Erzeugungsanlagen über die Fernwirktechnik des Netzbetreibers in puncto Wirk- und Blindleistungseinspeisung beeinflussen lassen, um die Netzfrequenz und -spannung zu stabilisieren. Die dafür erforderlichen Regelfunktionen sind vereinheitlicht. Daher müssen EZA-Regler einen Komponenten-Zertifizierungsprozess durchlaufen. Die Hersteller von Erzeugern – zum Beispiel Wechselrichtern – sind zu einer Einheitenzertifizierung verpflichtet. Hinzu kommt ein Anlagenzertifikat. Erst wenn die Anlage als Gesamtsystem zertifiziert ist, hat der Betreiber Anspruch auf die volle Einspeisevergütung. Der in Himmighausen produzierte Strom wird über Direktvermarkter mit einem garantierten Mindesterlös an der Strombörse verkauft.