BauPVO: Anforderungen an Kabel und Leitungen

09.11.2021 14:51 Uhr
Übersicht der Anforderungen
  • Alle Kabel und Leitungen, die dauerhaft im Bauwerk installiert werden, fallen unter die Bauproduktenverordnung (BauPVO) und sind damit Regel der Technik.
  • Kabel und Leitungen werden gemäß Brandverhalten in Brandklassen eingeordnet.
  • Die BauPVO berücksichtigt ausschließlich das Verhalten im Brandfall.
  • Ausnahmen sind Kabel und Leitungen mit Funktionserhalt, sie unterliegen nicht der BauPVO.
  • Kabel und Leitungen, die unter die BauPVO fallen, brauchen ein CE-Kennzeichen.
  • Das deutsche Baurecht macht Stand 11/2018 keine Vorgaben, welche Brandklassen von Kabeln einzusetzen sind.
  • Es sind lediglich „Normal entflammbare“ Kabel gefordert, dies entspricht mindestens der Klasse \( E_{ca} \).
  • Achtung: E-Handwerksbetriebe müssen neben den Rechtsvorschriften auch die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik beachten.
Euroklassen zusätzliche Klassen Sicherheitsbedarf im Gebäude
Flammenausbreitung Wärmeentwicklung Rauchentwicklung brennende Tropfen Säureentwicklung/Korrosivität
\(A_{ca}\)       sehr hoch
\(B1_{ca}\)       sehr hoch
\(B2_{ca}\) s1 d1 a1 sehr hoch
\(C_{ca}\) s1 d1 a1 hoch
\(D_{ca}\) s2 d2 a1 mittel
\(E_{ca}\)       niedrig
\(F_{ca}\)       kein
ZVEI-Vorschlag für Mindestanforderungen
Gebäudeklassen nach MBO Euroklassen
Klasse Beschreibung Mindestanforderungen
  Höhe in m Fläche in \(m^2\) Gebäude (außer Fluchtweg) Fluchtweg (bei offener Verlegung)
1 Gebäude freistehend und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude bis 7 nicht mehr als insgesamt 400 \(E{ca}\)  
2 Gebäude bis 7 nicht mehr als insgesamt 400 \(E{ca}\)  
3 sonstige Gebäude bis 7   \(E{ca}\) \(B2{ca}\) s1 d1 a1
4 sonstige Gebäude bis 13 bis 400 \(E{ca}\) \(B2{ca}\) s1 d1 a1
5 sonstige Gebäude, einschließlich unterirdischer Gebäude     \(C{ca}\) s1 d2 a1 \(B2{ca}\) s1 d1 a1
  Sonderbauten siehe ZVEI Sonderdruck zur BauPVO.