- Alle Kabel und Leitungen, die dauerhaft im Bauwerk installiert werden, fallen unter die Bauproduktenverordnung (BauPVO) und sind damit Regel der Technik.
- Kabel und Leitungen werden gemäß Brandverhalten in Brandklassen eingeordnet.
- Die BauPVO berücksichtigt ausschließlich das Verhalten im Brandfall.
- Ausnahmen sind Kabel und Leitungen mit Funktionserhalt, sie unterliegen nicht der BauPVO.
- Kabel und Leitungen, die unter die BauPVO fallen, brauchen ein CE-Kennzeichen.
- Das deutsche Baurecht macht Stand 11/2018 keine Vorgaben, welche Brandklassen von Kabeln einzusetzen sind.
- Es sind lediglich „Normal entflammbare“ Kabel gefordert, dies entspricht mindestens der Klasse \( E_{ca} \).
- Achtung: E-Handwerksbetriebe müssen neben den Rechtsvorschriften auch die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik beachten.
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