Licht: Messvorbereitung, Messraster, Messhöhen

18.08.2021 15:55 Uhr
Maßnahmen der Messung treffen
  • Fremdlicht durch Tageslicht oder andere Lichtquellen ausschließen
  • Messung bei natürlicher Dunkelheit oder Abdunkelung
  • Kann Tageslicht nicht ausgeschlossen werden, erfolgt Messung bei ein-/ und ausgeschalteter künstlicher Beleuchtung. Aus der Messdifferenz werden die Werte der künstlichen Beleuchtung ermittelt. Beide Messungen bei bedecktem Himmel unmittelbar durchführen.
  • Bei Neuanlagen nur mind. 100 h gealterte Lampen messen.
  • Vor Beginn der Messung Lampen einbrennen, bis stationärer Zustand der Anlage erreicht ist.
    • Merkmal: Wenn drei – in Abständen von einigen Minuten – aufeinanderfolgende Messungen der Beleuchtungsstärke keine bedeutsamen Veränderungen zeigen.
Messraster zu Messwertaufnahme festlegen

Für die Praxis hat sich das Rastermaß p bewährt.

Formel: \( p = 0,2 \cdot 5^{\log_{10} d} \) 

Dabei ist p das Rastermaß, d die jeweilige Abmessung der längeren Seite der Bewertungszone. Die entsprechende Anzahl der Messpunkte MP ist dann durch die nächste ganze Zahl des Verhältnisses \( MP = \frac{d}{p} \) gegeben. 

Alternativ: Tabelleneckwerte nutzen.

Empfehlung: Annahme, dass die Arbeitszone „Büro- und Bildschirmarbeit“ 1,8m x 1,8m beträgt.

Aufnahme der Messwerte

auf unterschiedlichsten Höhen über dem Boden:

  • horizontale Beleuchtungsstärke $$ \bar{E_h} $$ auf Schreibtischen und Teilflächen mit Sehaufgabe 0,75 m
  • Rettungs- und Verkehrswege, Treppen, und Parkbauten 0,2 m
  • zylindrische Beleuchtungsstärke \( \bar{E_z} \) im Raum bei sitzender Tätigkeit 1,20 m/bei stehender Tätigkeit 1,60 m
  • vertikale Beleuchtungsstärke \( \bar{E_v} \) an Schrank- und Regalflächen von 0,50 m bis 2,00 m