Pflicht vor jedem Einsatz – Ausrüstungscheck
Vor jedem Einsatz ist eine sorgfältige Sicht- und Funktionsprüfung der Isolierhandschuhe wie auch der weiteren PSA zwingend erforderlich. Diese Prüfung umfasst mehrere Aspekte:
Sichtprüfung: Die Handschuhe müssen auf Beschädigungen wie Risse, Löcher, Schnitte, Verfärbungen oder andere Abnutzungserscheinungen untersucht werden. Auch kleinste Defekte können die Isolationsfähigkeit beeinträchtigen.
Aufblasen (Luftprüfung): Eine bewährte Methode zur Erkennung kleinster Risse ist das Aufblasen des Handschuhs (Bild 4). Dabei wird der Handschuh aufgerollt, um Luft einzuschließen und so durch den entstehenden Druck Undichtigkeiten sichtbar zu machen.
Besonderheiten im PV-Sektor und zusätzliche Schutzmaßnahmen
Der PV-Sektor weist einige spezifische Besonderheiten auf, die beim Arbeiten unter Spannung und der Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Störlichtbögen (PSAgS) berücksichtigt werden müssen. Die DGUV Information 203-080 hebt hervor, dass elektrische Gefährdungen auf der Generatorseite (DC-Seite) besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Die Systemspannungen von bis zu 1 500 V DC erfordern PSA, die explizit für diese Spannungsbereiche zugelassen ist.
An der Generatorseite von PV-Anlagen liegt bei Lichteinfall eine gefährliche Gleichspannungen an. Dies macht das Arbeiten unter Spannung häufig unvermeidbar und unterstreicht die Bedeutung der Isolierhandschuhe.
PV-Anlagen sind oft extremen Witterungsbedingungen ausgesetzt (UV-Strahlung, Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit). Diese Faktoren können die Materialalterung der PSA beschleunigen und erfordern eine konsequente Einhaltung der Überprüfung durch den Benutzer.
Bei der Fehlersuche oder bei Wartungsarbeiten an PV-Anlagen, insbesondere an Generatoranschlusskasten (GAK) oder Wechselrichtern, kann es notwendig sein, unter Spannung zu arbeiten. Hierbei ist die korrekte Anwendung der AuS-Verfahren und der Einsatz geeigneter Isolierhandschuhe von größter Bedeutung.
Die »5 PV-Sicherheitsregeln«, für Arbeiten an der DC-Seite von PV-Anlagen:
Die DGUV Information 203-080 fasst die wesentlichen Schritte für sicheres Arbeiten an der DC-Seite von PV-Anlagen in den »5 PV-Sicherheitsregeln« zusammen:
- Abschalten: Freischalten der AC-Seite. Wenn möglich, DC-Seite freischalten, ansonsten DC-Seite stromlos schalten.
- Gegen Wiedereinschalten sichern.
- Spannungsfreiheit auf der AC-Seite prüfen und Stromfreiheit auf der DC-Seite prüfen. Soweit möglich: Arbeitsstelle von speisenden Spannungsquellen (PV-Module) trennen. Gegebenenfalls: Spannungsfreiheit feststellen oder Erreichen der reduzierten Spannung feststellen.
- Soweit erforderlich und möglich: Erden und Kurzschließen.
- Benachbarte berührbare unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Diese Regeln sind eine Anpassung der bekannten »5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik« an die Besonderheiten von PV-Anlagen und müssen strikt befolgt werden.
Zusätzliche Schutzausrüstung für AuS
Neben den Isolierhandschuhen sind weitere Komponenten der PSA unerlässlich, wenn Arbeiten unter Spannung durchgeführt werden. Die DGUV Information 203-080 listet folgende Ausrüstung auf:
- Isolierender Helm mit Gesichtsschutzschirm: Bei zu erwartenden Lichtbögen mit hoher Energie ist ein isolierender Helm mit Gesichtsschutzschirm erforderlich. Dieser schützt Kopf und Gesicht vor den thermischen und mechanischen Auswirkungen eines Lichtbogens.
- Isolierende Schutzhandschuhe: Wie bereits ausführlich beschrieben, sind Handschuhe der Klasse 0 (bis 1 000 V AC / 1 500 V DC) nach VDE 0682-311 zu verwenden.
- Standortisolierung: Bei PV-Anlagen mit Stromkreisen, die nicht erdpotentialfrei sind, ist eine zusätzliche Standortisolierung erforderlich, z. durch isolierende Gummimatten (Dicke mind. 2,5 mm nach VDE 0682-512).
- Isoliertes Werkzeug: Nur Werkzeuge, die nach VDE 0682-201 isoliert sind, dürfen für Arbeiten unter Spannung verwendet werden. Diese Werkzeuge müssen regelmäßig auf Beschädigungen der Isolierung geprüft und separat (z. in einem roten Werkzeugkoffer) aufbewahrt werden.
- Sicherheitsschuhe und geeignete Arbeitskleidung: Diese ergänzen die PSA und bieten zusätzlichen Schutz.
Es ist von größter Bedeutung, dass nur geprüfte Schutzausrüstung verwendet wird und diese vor jedem Gebrauch auf sichtbare Mängel geprüft wird. Beschädigte Ausrüstung muss sofort ausgetauscht werden.
Fazit
Das Arbeiten mit Isolierhandschuhen ist bei PV-Anlagen unerlässlich und erfordert die konsequente Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Die Isolierhandschuhe nach VDE 0682-311 der Klasse 0 sind dabei ein unverzichtbarer Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung.
Die regelmäßige Prüfung, Pflege und der rechtzeitige Austausch dieser Handschuhe sind entscheidend, um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Angesichts der steigenden Systemspannungen in modernen PV-Anlagen ist es unvermeidbar, dass Elektrofachkräfte nicht nur über die notwendige Qualifikation verfügen, sondern auch stets auf die Eignung und den Zustand ihrer PSA achten müssen.
Die DGUV Information 203-080 unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung und der Implementierung spezifischer Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit bei Montage und Instandhaltung von PV-Anlagen zu gewährleisten. Nur so kann die Sicherheit in der PV-Technik gewährleistet werden.