Energieeffizienzgesetz – Anforderungen und Pflichten für Unternehmen
2023 trat das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft und markiert einen Wendepunkt Deutschlands in Richtung nachhaltiger Energienutzung. Das Gesetz setzt verbindliche Energiesparziele und schafft erstmals einen sektorübergreifenden rechtlichen Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Welche Auswirkungen das auf Unternehmen und Rechenzentren hat, erfahren Sie in unserem folgenden Artikel.
Inhaltsverzeichnis und Quicklinks
Das neue Energieeffizienzgesetz – Deutschland setzt auf nachhaltige Energienutzung
Am 18. November 2023 war es so weit: Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) trat in Kraft und stellt einen bedeutenden Schritt Deutschlands in Richtung nachhaltiger sowie effizienter Energienutzung dar. Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung erstmalig einen verbindlichen und sektorübergreifenden rechtlichen Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz – beispiellos in der deutschen Gesetzeslandschaft.
Dabei ist das wegweisende Gesetz nicht nur eine Antwort auf globale Umweltanforderungen, sondern auch eine praktische Richtlinie für Unternehmen, Rechenzentren und öffentliche Einrichtungen, um ihre Energieeffizienz systematisch zu verbessern. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung mit dem EnEfG die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um und geht noch deutlich über die EU-Bestimmungen hinaus.
So werden mit dem Energieeffizienzgesetz verbindliche Energiesparziele festgelegt, die weitreichenden Einfluss haben werden. Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch um 26,5 Prozent und der Primärenergieverbrauch um 39,3 Prozent im Vergleich zu 2008 gesenkt werden. Zudem verpflichtet das Gesetz den Bund bis 2030 jährlich 45 TWh und die Länder 3 TWh Endenergie in öffentlichen Einrichtungen einzusparen. Denn sowohl dem Bund als auch den Ländern soll beim Energiesparen eine Vorbildfunktion zukommen.
Dabei ist die Bundesstelle für Energieeffizienz zuständig für die Überwachung und Koordination der Fortschritte bei der Umsetzung dieser Energiesparziele.
Konkret betrachtet das EnEfG verschiedene Lösungen zur Energieeinsparung. Von Energie- und Umweltmanagementsystemen bis hin zur optimierten Nutzung von Abwärme – die im neuen Energieeffizienzgesetz festgelegten Bestimmungen fördern sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile. Als Impulsgeber für technologische Innovationen und verbesserte Betriebsabläufe fordert das EnEfG Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 2,5 GWh im Jahr auf, gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung mit validierten Umsetzungsplänen zu realisieren.
Durch die Einführung eines verpflichtenden Einsatzes von klimafreundlichen Technologien schafft das Gesetz Anreize, nachhaltige Lösungen zu implementieren. Dies setzt zwar eine gewissenhafte Planung und strategische Investitionen voraus, eröffnet jedoch zahlreiche Chancen für eine nachhaltige und effiziente Zukunft – sowohl hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Betriebs als auch zum Schutz der Umwelt.
EnEfG-Pflichten: neue Anforderungen an Unternehmen und Rechenzentren
Mit dem Energieeffizienzgesetz aus dem Jahr 2023 wurde ein spannender Wendepunkt für die deutsche Wirtschaft geschaffen. Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, den steigenden Energieanforderungen gerecht zu werden, nachdem finanzielle Anreize wie Förderungen und Steuerersparnisse in der Vergangenheit nicht den erhofften Erfolg gezeigt hatten.
Das neue Gesetz richtet seinen Fokus auf den Energieverbrauch eines Unternehmens pro Jahr. Zur Ermittlung der Schwellenwerte wird der durchschnittliche Jahresbedarf der letzten drei Kalenderjahre herangezogen. Übersteigen Unternehmen die festgelegten Grenzwerte von 2,5 GWh und 7,5 GWh, sind sie verpflichtet, definierte Strategien sowie Energiesparmaßnahmen zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs zu entwickeln, umzusetzen und nachzuweisen.
Die relevanten Maßnahmenfelder umfassen:
Energie- und Umweltmanagementsysteme
Systeme zur kontinuierlichen Überwachung und Verbesserung des Energieverbrauchs.
Umsetzungspläne für Endenergie-Einsparmaßnahmen
Pläne zur Durchführung und Verwaltung von Energieeinsparprojekten.
Nutzung und Vermeidung von Abwärme
Analyse und Implementierung von Maßnahmen zur Nutzung und Minimierung von Abwärme.
Welche Anforderungen an Unternehmen im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes genau gestellt werden und welche Pflichten sie erfüllen müssen, führen wir hier aus:
Das sind die Auflagen für Unternehmen ab 2,5 GWh Verbrauch
Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden stehen vor der Herausforderung, ihre Energieeffizienz beträchtlich zu steigern. Sie sind nun verpflichtet, konkrete Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergie-Einsparmaßnahmen zu entwickeln und zu veröffentlichen. Diese Pläne müssen innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden – also bis zum Jahr 2026.
Diese Anforderungen stellt das Energieeffizienzgesetz an Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch von 2,5 bis 7,5 GWh:
- Zukünftig muss alle 4 Jahre ein Energieaudit durchgeführt werden.
- Geplante Maßnahmen müssen mit einer Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI) evaluiert werden.
- Validierte Energiesparmaßnahmen und Umsetzungspläne sind dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Anfrage vorzulegen.
- Unternehmen sind verpflichtet, Abwärmequellen zu identifizieren und Strategien zur Vermeidung oder alternativ zur Nutzung der Abwärme zu entwickeln.
Die Umsetzungspläne sind von unabhängigen Dritten wie EMAS-Umweltgutachter, akkreditierte DIN EN ISO 50001-Zertifizierer oder vom BAFA zugelassene Energieauditoren nach dem EDL-G zu bestätigen.
Dabei dient das letzte Energieaudit nach DIN EN 16247-1, ein eingeführtes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein neu integriertes Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung als Grundlage zur Ausarbeitung von unternehmensspezifischen Maßnahmenpaketen zur Energieeinsparung. Diese Lösungen zur Optimierung der Energieeffizienz werden anschließend in die Umsetzungspläne aufgenommen.
Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Verbrauch müssen diese Vorgaben erfüllen
Liegt der durchschnittliche Jahresenergieverbrauch eines Unternehmens bei mehr als 7,5 GWh, muss ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ISO 14001 eingeführt werden. Dies hat innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes zu erfolgen.
Dabei müssen die Energie- und Umweltmanagementsysteme die Erfassung von Energieströmen, Prozesstemperaturen, wärmeführenden Medien sowie technisch vermeidbarer und unvermeidbarer Abwärme erfassen können. Anhand der ermittelten Daten aus diesen Systemen werden daraufhin Energiesparmaßnahmen identifiziert, die in Umsetzungsplänen veröffentlicht werden.
Weitere Aspekte des Energieeffizienzgesetzes, die ebenfalls zu beachten sind:
- Das BAFA führt stichprobenartige Kontrollen durch, wobei Verstöße mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
- Die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Energiesparmaßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI) ist verpflichtend.
- Die Feststellung von Abwärmequellen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Vermeidung oder Nutzung dieser überschüssigen Wärme müssen umgesetzt werden.
Unabhängige Dritte wie EMAS-Umweltgutachter, akkreditierte DIN EN ISO 50.001-Zertifizierer oder vom BAFA zugelassene Energieauditoren nach dem EDL-G müssen die Umsetzungspläne bestätigen. Diese umfangreichen Ergänzungen zu den Vorschriften nach DIN EN ISO 50001 und EMAS bieten Firmen die Möglichkeit, ihr Energie- und Wärme-Monitoring deutlich zu verbessern.
Neue Abwärme-Standards für alle Unternehmen ab 2,5 GWh Jahresverbrauch
Ebenso verpflichtet das neue Energieeffizienzgesetz, die Potenziale zur Abwärmenutzung vollständig auszuschöpfen – soweit sie nicht vermeidbar sein sollte. Dies gilt für alle Unternehmen mit Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr.
Dabei stellt das Energieeffizienzgesetz sicher, dass technisch vermeidbare Abwärme, die durch ineffiziente Technik, Prozesse und Verfahren entsteht, mittels moderner Technologien reduziert oder ganz eliminiert wird. Bleibt ein technisch unvermeidbarer Anteil an Restwärme bestehen, der ohne einen unverhältnismäßigen Aufwand nicht vermieden werden kann, dann sollte dieser vom Unternehmen selbst genutzt oder an externe Abnehmer weitergegeben werden.
Unternehmen müssen zudem detaillierte Informationen über die jährliche Wärmemenge, die maximale thermische Leistung und das durchschnittliche Temperaturniveau auf Anfrage an Betreiber von Wärmenetzen und andere potenzielle Wärmeabnehmer zur Verfügung stellen.
Zusätzlich sollen diese Daten jährlich an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) über eine öffentliche Plattform gemeldet werden.
Gewinnbringende Nachhaltigkeit: Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind vorgeschrieben
Das Energieeffizienzgesetz stellt sicher, dass alle Einsparungsstrategien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet werden, und stützt sich dabei auf die europäische Norm DIN EN 17463 (VALERIE). Diese Norm liefert effektive Methoden zur Bewertung des ökonomischen Nutzens von Investitionen, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz. Dank dieser Norm wird es Unternehmen ermöglicht, die Kosteneffizienz und Rentabilität der geplanten Maßnahmen zu ermitteln. Demnach gilt ein Vorhaben als wirtschaftlich, wenn es innerhalb der Hälfte seiner Nutzungsdauer mehr einspart, als es kostet. Dadurch wird sichergestellt, dass die geplanten Maßnahmen zur Energieeinsparung sowohl langfristig als auch kurzfristig finanziell sinnvoll sind.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen plant die Investition in eine energieeffiziente Produktionsmaschine mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren. Nach DIN EN 17463 muss diese Maschine innerhalb von 5 Jahren einen positiven Kapitalwert erreichen, was bedeutet, dass die Energieeinsparungen die Investitionskosten in diesem Zeitraum übersteigen. Zeitgleich wurden verschiedene Bagatellschwellen festgesetzt. Damit sind Unternehmen, die unter diesen Abwärme-Grenzwerten liegen, von der Meldepflicht befreit. In dem Merkblatt für die Plattform für Abwärme sind diese Werte einzusehen.
Erstmalig im Fokus: Energieeffizienz in Rechenzentren
Das Energieeffizienzgesetz fordert erstmals Betreiber von Rechenzentren ab einer elektrischen Anschlussleistung von 300 kW auf, umfassende Maßnahmen zur Energieeffizienz und Klimaneutralität zu ergreifen. Dies gilt auch für unternehmensinterne Zentren.
Darüber hinaus unterscheiden sich die EnEfG-Anforderungen an Rechenzentren je nach Datum der Inbetriebnahme, der Rechenzentrumsleistung und weiteren technischen Aspekten. Ebenfalls definiert das Gesetz spezifische Pflichten für öffentliche und private Betreiber eines Zentrums.
Diese Anforderungen gelten für alle Rechenzentren mit einer redundanten Nennanschlussleistung von mehr als 300 kW:
- Ab 2024 müssen Rechenzentren 50 % ihres Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien decken und ab 2027 zu 100 %.
- Es besteht eine umfassende Informationspflicht zum Rechenzentrum und zum kundenspezifischen Energiebedarf bei Serverhousing (Co-Location).
- Ebenfalls sind Rechenzentren dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung oder Nutzung von überschüssiger Wärme zu ergreifen.
Die Einführung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS wird für viele Rechenzentren verpflichtend sein. Entscheidend sind Anschlussleistung, Anteil der wiederverwendeten Energie und der Gesamt-Endenergieverbrauch. Die einzuhaltenden Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität (PUE) richten sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Rechenzentrums. Liegt diese vor dem 1. Juli 2026, darf sie maximal 1,5 sein und muss ab dem 1. Juli 2030 1,3 betragen. Für Rechenzentren, die nach dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, muss ein Wert von maximal 1,2 eingehalten werden.
Eine detaillierte Berichtspflicht ist einmal im Jahr zu erfüllen und festgelegte Informationen zu dem Rechenzentrum müssen an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) übermittelt werden. Hier werden die Daten sowie Informationen gesammelt und in eine europäische Datenbank überführt.
Förderprogramme der Bundesregierung für Unternehmen
Mit einer Vielzahl an Förderungen unterstützt der Bund Unternehmen aktiv bei der Umsetzung von Initiativen und Projekten zur nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz. Zu den wichtigsten Beihilfen zählen die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) und die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW).
Beide Programme wurden im Frühjahr 2024 an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst hinsichtlich des Energieeffizienzgesetzes, des novellierten Gebäudeenergiegesetzes und der Änderungen an der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
BEG – Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude
Die BEG richtet sich an Wohn- und Nichtwohngebäude und kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen genutzt werden. Diese Förderung der Bundesregierung umfasst zwei Kernbereiche:
Einzelmaßnahmen im Bestand
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung oder Wärmeschutz)
- Erneuerung und Verbesserung der Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Optimierung der Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Warmwasserbereitung, Energiemanagementsysteme)
- Heizungsoptimierungen, die die Anlageneffizienz verbessern oder die Emissionen von Biomasseheizungen verringern
Diese Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden mit einem Investitionszuschuss gefördert. Grundsätzlich werden die Anträge beim BAFA gestellt mit Ausnahme von Heizungsanlagen. Diese sind jetzt bei der KfW zu beantragen.
Systemische Maßnahmen
- Komplett- sowie Teilsanierungen und Neubauten.
Hierfür stehen Tilgungszuschüsse und Zinsvergünstigungen zur Verfügung, die über die KfW zu beantragen sind.
EEW – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
In der aktuellen Fassung besteht die EEW aus drei großen Bereichen mit insgesamt sechs Modulen:
Einzelmaßnahmen
Hierzu zählen Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz bei Querschnittstechnologien sowie hinsichtlich der Anlagentechnik für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagement-Software. Des Weiteren wird kleinen Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter) die Umstellung auf energieeffizientere Produktionsanlagen gefördert. Investitionszuschüsse sind beim BAFA zu beantragen, während Kredite und Tilgungszuschüsse über die KfW laufen.
Systemische Maßnahmen
Diese konzentrieren sich auf umfassende Effizienzsteigerungen. Auch hier können Investitionszuschüsse beim BAFA beantragt werden. Ebenfalls gibt es Förderwettbewerbe vom VDI/VDE-IT.
Konzeptionelle Maßnahmen
Transformationspläne, früher als Transformationskonzepte bekannt, können im Rahmen des Förderwettbewerbs ebenfalls beim VDI/VDE-IT beantragt werden.
Diese Förderprogramme der Bundesregierung bieten Unternehmen nicht nur die Möglichkeit, erheblich Energie zu sparen, Ressourcen effizienter zu nutzen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen, sondern auch finanziell von Zuschüssen und vergünstigten Krediten zu profitieren.
Energieeffizienz als Chance: So profitieren Unternehmen vom EnEfG
Trotz der neuen Pflichten und Herausforderungen, die das Energieeffizienzgesetz mit sich bringt, eröffnen sich neue Chancen für Unternehmen in energieintensiven Industriezweigen. Denn eine umfassende Optimierung der Energiesysteme ist in vielen Fällen lohnenswerter als zunächst vermutet.
Durch die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Überwachung von Prozessströmen wie Temperaturen und Wärmemengen lässt sich eine fundierte Grundlage schaffen, um effiziente Lösungen zu implementieren und an den richtigen Stellen im Unternehmen Energie zu sparen.
Dank der Daten, die aus den Energie- und Umweltmanagementsystemen und Audits gewonnen werden, können Unternehmen sinnvolle Prozessintegrationen durchführen, Speichersysteme optimal auslegen und erneuerbare Energien sowie Wärmepumpen effektiv integrieren. Damit werden in der Regel Energieeinsparungen von 20 % bis 40 % möglich und bei einem Jahresverbrauch von mindestens 2,5 GWh wirkt sich das merklich auf das Betriebsergebnis aus.
Ein konkretes Beispiel für eine effektive Einsparung ist die Nutzung von Abwärme durch Wärmerückgewinnungssysteme. Damit lässt sich verloren gegangene Energie zurückgewinnen und für Heizzwecke oder zur Stromerzeugung nutzen. Ein weiteres Beispiel ist die Kraft-Wärme-Kopplung. Sie macht die bei der Energieproduktion entstehende Wärme nutzbar und erhöht den Gesamtwirkungsgrad der Anlage, wodurch weniger Energie für dieselbe Leistung benötigt wird.
Insgesamt stellt das neue Energieeffizienzgesetz einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Energienutzung dar. Zum einen bietet es Unternehmen, Betreibern von Rechenzentren und öffentlichen Einrichtungen eine präzise Richtlinie zur Optimierung ihres Energieverbrauchs und zum anderen unterstützt es gleichzeitig technologische Innovationen. Durch die verbindlichen Energiesparziele werden umfassende Verbesserungen im Energiemanagement und in der Prozessoptimierung gefördert, die langfristig sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich von Vorteil sind.
Weiterführende Informationen zum Energieeffizienzgesetz:
- Energieeffizienzgesetz EnEfG
- FAQ der BAFA zum EDL-G und EnEfG
- BAFA-Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz
- BAFA-Merkblatt für die Plattform für Abwärme
- BAFA-Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs
- Förderprogramme der BAFA für Energieeffizienz in Unternehmen
- Plattform für Abwärme der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)
Energieeffizienzgesetz Glossar Fachwörter
Emission Trading System (ETS):
Marktbasiertes Instrument zur Kontrolle der Treibhausgasemissionen durch Handel mit Emissionszertifikaten.
Endenergie:
Energie, die nach der Umwandlung und Übertragung schließlich beim Verbraucher ankommt und für deren Geräte oder Anwendungen genutzt wird.
Energieaudit:
Systematische Überprüfung der Energieverbräuche eines Unternehmens, um Einsparpotenziale zu erkennen.
Energieeinsparverordnung (EnEV):
Eine deutsche Verordnung, die energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude regelt, um den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen von Gebäuden zu reduzieren.
Energiesystem:
Gesamtheit aller Anlagen und Techniken, die zur Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energie genutzt werden.
Energiemanagementsystem (EnMS):
Dieses systematische Verfahren unterstützt Unternehmen, Energieverbräuche zu überwachen, zu steuern und kontinuierlich zu verbessern.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK):
Verfahren, bei dem gleichzeitig Strom und Wärme produziert werden, wodurch der Wirkungsgrad erhöht wird.
Lastmanagement:
Verfahren zur Steuerung und Optimierung des Energieverbrauchs, um Lastspitzen zu vermeiden und die Effizienz des Energiesystems zu erhöhen.
Monitoring:
Kontinuierliche Überwachung und Analyse von Energieverbräuchen und -flüssen.
Netzbilanzierung:
Ausgleich von Energieerzeugung und -verbrauch innerhalb eines Netzwerks zur Steigerung der Effizienz.
Primärenergie:
Energie, die in natürlichen Ressourcen wie Rohöl, Kohle oder Sonnenstrahlung vorliegt und vor jeglicher Umwandlung in nutzbare Formen existiert.
Prozessintegration (Process Integration):
Optimierung der Energieflüsse innerhalb von Produktionsprozessen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
Sekundärenergie:
Energie, die durch Umwandlung von Primärenergie in nutzbare Formen wie Strom, Heizöl oder Kraftstoff gewonnen wird.
Speichersysteme:
Technologien zur Speicherung von Energie, um Lastschwankungen auszugleichen und erneuerbare Energie effizient zu nutzen.
Thermodynamik:
Wissenschaft der Energieumwandlungen und deren Gesetzmäßigkeiten.
Wärmenetze:
Systeme zur Verteilung von Wärmeenergie in einem Netzwerk, z. B. für Heizzwecke oder industrielle Nutzung.
Messen in Deutschland rund um das Energieeffizienzgesetz:
Hannover Messe | Internationale Industriemesse für Maschinenbau, Elektro- und Digitalindustrie sowie der Energiewirtschaft |
E-world energy & water | Europäische Fachmesse für die Energie- und Wasserwirtschaft |
ENERGY STORAGE EUROPE | Fachmesse für globale Energiespeicherindustrie |
Intersolar Europe (München) | Internationale Fachmesse für die Solarwirtschaft |
IFH/Intherm | Fachmesse für Sanitär, Haus- und Gebäudetechnik |
EnergyDecentral | Leitmesse für dezentrale Energieversorgung |
Weiterführende Literatur und Bücher zum Thema Energieeffizienzgesetz:
EnEfG – Energieeffizienzgesetz
(Kommentar von Oliver Antoni, Lars Jope, Dr. Julian Asmus Nebel, Julia Polley, Christoph Schade, Dr. Benedikt Walker)
Energieeffizienz in der Industrie von Prof. Dr.-Ing. Dipl. Kfm. Alexander Sauer
(Empirische Analysen, Auswertungen und Handlungsempfehlungen)
Energieeffizienz im Unternehmen von Matthias Kannegiesser
(Wie Sie Ihren Energieverbrauch pragmatisch senken und dadurch Energiekosten reduzieren.)
Erfolgsfaktor Energieeffizienz – Investitionen, die sich lohnen von Maximilian Gege, Marilyn Heib
(Wie Unternehmen und öffentliche Einrichtungen Energie und Kosten einsparen können)
Energieeffizienz in Industrie, Dienstleistung und Gewerbe von Prof. Dr. Martin Dehli
(Energietechnische Optimierungskonzepte für Unternehmen)